Von Focus-Chefredakteur Helmut Markwort

Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.05.2000

(Az 1 BvL 1/98)

„Dass Arbeitnehmer auf das 13. Monatsgehalt, auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ohne „Erfolgswert“ Sozialversicherungsbeiträge zahlen, hat der Erste Senat schon einmal als verfassungswidrig bezeichnet. Der „Erfolgswert“ fehlt deswegen, weil es für die 13- Einzahlung bei Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld nichts gibt. Simpel gesagt: Wir zahlen 13-mal ein, bekommen aber im Notfall nur zwölfmal zurück.“

Geklagt hatte der Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz, Pulheim bereits 1997. Im Jahre 2000 bekam er vom Bundesverfassungsgericht Recht zugesprochen und äußerte sich „Hoch zufrieden“ über dieses Urteil.

Rückwirkende Mehrleistungen seit 1997 kann aber nur in Anspruch nehmen, wer seinen Arbeitslosenbescheid angefochten hat. Dazu gehören rd. 70.000 Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit.

Dazu Glatz: „Alle Leistungsempfänger müssten korrigierte Bescheide erhalten!“. Das wäre aber nur durch eine politische Entscheidung möglich. Die Karlsruher Richter signalisierten mit ihrem Urteil offensichtlich Respekt vor der Regierung, die milliardenschwere Sozialkassen stabilisieren muss. „Wir dürfen als Verfassungsorgan nicht die öffentlichen Haushalte tot judizieren“ erklärte Udo Steiner, Berichterstatter im Ersten Senat gegenüber dem Focus. Das Fazit aus dieser Urteilsverkündung lautet: Wer sich nicht wehrt, geht leer aus!

(Focus Heft 25. und 26. Juni 2000)