Verspätung u.ä. – Fluggäste haben ein Recht auf Entschädigung

Von Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz und Rechtsreferendarin Sandra Kiepels

 

Fluggäste haben umfassende Rechte – aber nur jeder zehnte Passagier fordert, die ihm zustehende Entschädigung, insbesondere bei Flugannullierung, Flugverspätungen, oder Überbuchungen ein.

Fluggäste können bei Annullierung des Fluges, Überbuchungen oder bei mindestens drei Stunden Verspätung eine Entschädigung fordern. Bei Kurzstrecken unter 1500 Kilometern können noch immerhin 250 Euro Entschädigung verlangt werden. Bei längeren Strecken gibt es sogar noch mehr: Bei einer Strecke über 3500 Kilometer können 400 Euro verlangt werden, bei noch längerer Strecke gibt es bei einer Verspätung von mindestens vier Stunden 600 Euro pro Person.

Eine Ausnahme von der Zahlungspflicht besteht nur, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Dazu zählen u.a. Arbeitsstreiks, Terror oder sehr schlechtes Wetter.

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